Geschäftsführer von Schloss Reinhardsbrunn soll 54 000 Euro zahlen

Erfurt/Reinhardsbrunn (dpa/th) – Der amtierende Geschäftsführer der Gesellschaft des vom Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsbrunn (Kreis Gotha) soll 54 000 Euro wegen Insolvenzverschleppung zahlen. Das Amtsgericht Erfurt habe gegen ihn einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu je 300 Euro verhängt, sagte Gerichtssprecher Thomas Babeck am Donnerstag. Der Mann habe dagegen Einspruch eingelegt. Am 18. Dezember solle darüber entschieden werden. Der MDR Thüringen hatte am Donnerstag über den Strafbefehl berichtet.

Laut Anklage hat der amtierende Geschäftsführer schon seit 2008 wissen können, dass die Gesellschaft vor der Insolvenz steht. Die in Hamburg ansässige Firma ist nach einem Gutachten seit 2011 insolvent. 2008 war die Gesellschaft laut MDR mit dem 1827 erbauten Schloss für zwölf Millionen Euro von einem Moskauer Unternehmen gekauft worden. An dieser Firma soll die Familie des Geschäftsführers beteiligt sein. Im Zusammenhang mit dem Schloss gab es bereits mehrere Verfahren wegen Geldwäsche.Das Thüringer Finanzministerium hat Mitte Oktober die Enteignung des Schlosses eingeleitet, weil der Eigentümer nichts gegen den Verfall der Anlage unternommen habe. Es wurde bis 2001 als Hotel genutzt.